Der Unterschied zwischen Personenaufzügen und Lastenaufzügen

Es gibt mehrere Hauptunterschiede zwischen Lastenaufzügen und Personenaufzügen: 1. Sicherheit, 2. Komfort und 3. Umweltanforderungen.
Gemäß GB50182-93 „Elektroinstallationstechnik, Konstruktions- und Abnahmespezifikationen für elektrische Aufzugsanlagen“
6.0.9 Technische Leistungstests müssen den folgenden Bestimmungen entsprechen:
6.0.9.1 Die maximale Beschleunigung und Verzögerung des Aufzugs darf 1,5 m/s2 nicht überschreiten. Bei Aufzügen mit einer Nenngeschwindigkeit von mehr als 1 m/s und weniger als 2 m/s dürfen die durchschnittliche Beschleunigung und Verzögerung nicht weniger als 0,5 m/s2 betragen. Bei Aufzügen mit einer Nenngeschwindigkeit von mehr als 2 m/s dürfen die durchschnittliche Beschleunigung und Verzögerung nicht weniger als 0,7 m/s2 betragen.
6.0.9.2 Während des Betriebs von Personen- und Krankenhausaufzügen darf die Schwingungsbeschleunigung in horizontaler Richtung 0,15 m/s2 und die Schwingungsbeschleunigung in vertikaler Richtung 0,25 m/s2 nicht überschreiten.
6.0.9.3 Der Gesamtlärm von Passagieren und Krankenhausaufzügen im Betrieb muss den folgenden Bestimmungen entsprechen:
(1) Der Lärm im Geräteraum sollte 80 dB nicht überschreiten.
(2) Der Lärm im Auto sollte 55 dB nicht überschreiten.
(3) Der Lärmpegel beim Öffnen und Schließen der Tür sollte 65 dB nicht überschreiten.
Aus steuerungstechnischer Sicht unterscheiden sich hauptsächlich die Beschleunigungs- und Verzögerungsraten, was vor allem dem Komfort der Passagiere dient. Andere Aspekte ähneln denen des Personenaufzugs.


Veröffentlichungszeit: 11. April 2022

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