Als vertikales Transportmittel sind Aufzüge aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig stellen sie eine wichtige Kategorie im öffentlichen Beschaffungswesen dar, und fast täglich werden mehr als zehn Projekte öffentlich ausgeschrieben. Wie man Aufzüge beschafft, um Zeit und Aufwand zu sparen, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen und Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine Frage, die jeder Einkäufer und jede Behörde berücksichtigen muss. Um die genannten Anforderungen zu erfüllen, genügt es, während des gesamten Beschaffungsprozesses auf einige Details zu achten. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen zehn wichtige Punkte für den Beschaffungsprozess vor.
1. Die Bestimmung des Aufzugstyps
Zu Beginn der Planungsphase eines Gebäudes muss dessen Zweck geklärt werden, da die in Hotels, Bürogebäuden, Krankenhäusern, Wohnhäusern oder Industrie- und Bergbaubetrieben eingesetzten Aufzugstypen oft sehr unterschiedlich sind und eine nachträgliche Änderung sehr aufwendig ist. Nach Festlegung des Nutzungszwecks wird die Fahrgaststromanalyse anhand von Faktoren wie Gebäudefläche, Geschosshöhe, Personenaufkommen und -abgängen sowie dem Standort des Aufzugs durchgeführt. Dadurch werden die Aufzugsgeschwindigkeit (die Mindestgeschwindigkeit muss die Anforderungen für die Notausgangssicherung erfüllen), die Tragfähigkeit (die Last bei voller Auslastung der Aufzugskabine), die benötigte Anzahl an Aufzügen, der Maschinenraumtyp (großer Maschinenraum, kleiner Maschinenraum, maschinenraumlos) und der Antriebstyp (traditioneller Turbinenaufzug oder neuer Permanentmagnet-Synchronaufzug) bestimmt.
2. Planung des Einkaufsbeginns nach Genehmigung
Es wird empfohlen, mit der Beschaffung zu beginnen, sobald die Planung genehmigt ist. Nach Festlegung von Typ, Geschwindigkeit, Tragfähigkeit, Anzahl der Aufzüge, Anzahl der Haltestellen, Gesamthubhöhe usw. kann die Architekturabteilung mit der Erstellung eines Bauplans beauftragt werden. Für die Bauarbeiten am Aufzug (hauptsächlich den Aufzugsschacht) ist in der Regel die Planungsabteilung zuständig. Aufzugshersteller liefern standardisierte Bauzeichnungen und erstellen Baupläne für den Aufzug unter Berücksichtigung verschiedener Gebäudestrukturen wie Ziegel-, Beton-, Ziegel-Beton- oder Stahlkonstruktionen. Diese Standardgröße ist vielseitig und deckt die Bedürfnisse der meisten Hersteller ab. Die Anforderungen an die Schachtgröße, den Maschinenraum und die Grube variieren jedoch je nach Hersteller. Durch die frühzeitige Auswahl des Herstellers und die Ausrichtung der Planung an dessen Zeichnungen lässt sich die Flächennutzung optimieren und der spätere Bauaufwand reduzieren. Ein zu großer Schacht führt zu Flächenverschwendung; ein zu kleiner Schacht kann von manchen Herstellern nicht realisiert werden, was die Produktionskosten aufgrund der Sonderanfertigung erhöht.
3. Angemessene Auswahl von Herstellern und Marken
Die acht weltweit führenden Aufzugshersteller und -marken klassifizieren ihre Aufzüge in verschiedene Qualitätsstufen, von der ersten bis zur zweiten Liga. Auch in China gibt es zahlreiche Aufzugsfirmen. Aufzüge sind im Preis inbegriffen. Je nach Budget und Projektanforderungen können Angebote gleicher Klasse verglichen werden. Bei größeren Projekten kann die Qualitätsstufe anhand der Unterschiede bestimmt werden. Händler und Agenten bieten Aufzüge ebenfalls an. Diese verlangen zwar höhere Preise, können sich aber Investitionen leisten. In der Regel ist der Hersteller die bessere Wahl, da hier Qualität und Service gewährleistet sind, die Zahlungsbedingungen jedoch anspruchsvoller sind. Branchenüblich sind Vorauszahlung, vollständige Zahlung oder eine Anzahlung vor der Auslieferung. Die Aufzugsfabrik muss über die erforderlichen Gewerbe- und Produktionslizenzen sowie Dokumente wie die Zertifizierung als Bauunternehmen und die Sicherheitsbescheinigung für die Installation verfügen.
4. Die Schnittstelle ist einfach zu übertragen
Die Schnittstelle zwischen den Abteilungen für Aufzugsinstallation und Generalunternehmerarbeiten ist eng mit deren Baueinheiten (Hoch- und Tiefbau sowie Montage), der Brandschutzabteilung und der Elektroinstallationsabteilung verknüpft. Die Schnittstellen müssen klar definiert und die Bauarbeiten ordnungsgemäß übergeben werden.
5. Aufgrund der Notwendigkeit, die Aufzugsfunktion auszuwählen.
Jeder Aufzugshersteller verfügt über eine Funktionsübersicht, deren Funktionen dem Einkaufspersonal bekannt sein müssen. Einige Funktionen sind obligatorisch und dürfen nicht weggelassen werden. Andere sind für den Aufzug unerlässlich und lassen keine Wahl. Manche Funktionen sind optional und können ausgewählt werden. Die Auswahl der Funktionen richtet sich nach der Projektausrichtung. Mehr Funktionen bedeuten in der Regel einen höheren Preis, sind aber nicht immer praktikabel. Beispielsweise gibt es bei barrierefreien Aufzügen in Wohnbauprojekten keine zwingende Abnahmevoraussetzung, weshalb diese üblicherweise nicht berücksichtigt werden. Bei Krankentransportaufzügen hingegen sind die Anforderungen in den Konstruktionsspezifikationen verbindlich. Bei öffentlichen Bauprojekten sollten Barrierefreiheitsmerkmale unbedingt beachtet werden. Die Anordnung der Aufzugsknöpfe sollte neben Komfort und Ästhetik auch die Empfindlichkeit von Chinesen und Ausländern gegenüber bestimmten Zahlen berücksichtigen. Beispielsweise sollten 13, 14 usw. durch Buchstaben ersetzt werden. Bei der Angebotsabgabe muss der Aufzugshersteller verschiedene Optionen zur Auswahl des passenden Typs anbieten.
6. Klare Streitigkeiten über Preisvermeidung
Der Gesamtpreis des Aufzugsprojekts sollte alle Gerätepreise, Transportkosten, Gebühren (für die Aufstellung im Treppenhaus), Versicherungsgebühren, Installationsgebühren, Inbetriebnahmegebühren sowie die Verpflichtungen des Herstellers gegenüber dem Eigentümer hinsichtlich Vorverkauf, Nachverkaufsgarantie und weiterer damit verbundener Kosten umfassen. Hierbei ist zu beachten, dass nach der Auslieferung der fertigen und abgenommenen Aufzüge durch die Bauabteilung an den Eigentümer einige der später anfallenden Kosten vom Eigentümer zu tragen sind. Dazu gehören beispielsweise die Aufzugsregistrierungsgebühr, die Gebühr für die Installationsabnahmeprüfung, die Gebühr für die Brandschutzprüfung (Anlagenprüfung) und die jährliche Inspektionsgebühr. Die oben genannten Kosten, sowohl für den Anbieter als auch für den Anbieter, sollten so weit wie möglich im Vertrag festgehalten werden. Die schriftliche Klärung der Verantwortlichkeiten beider Parteien ist der beste Weg, Streitigkeiten zu vermeiden. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen Aufzugshersteller die Preise für Verschleißteile und Wartungskosten angeben. Diese Kosten umfassen die zukünftigen Betriebskosten und sind für die Immobiliengesellschaft von besonderer Bedeutung.
7. Gesamtplanung Lieferzeit
Der Eigentümer kann den Aufzugshersteller bitten, den Liefertermin entsprechend dem Baufortschritt festzulegen. Die übliche Lieferzeit beträgt derzeit zweieinhalb bis vier Monate. Die Aufzüge sollten idealerweise im Gebäude platziert werden. Es empfiehlt sich, die Turmdrehkrane im Außenbereich vorher abzubauen. Eine frühere Lieferung führt unweigerlich zu Lager- und Transportproblemen und verursacht zusätzliche Kosten für Heben und Transport. Üblicherweise bietet der Aufzugshersteller eine kostenlose Lagerzeit an. Wird diese nicht eingehalten, berechnet der Hersteller eine Gebühr.
8. Verbinde den Aufzug mit drei Hauptverbindungen
Bei einem gut funktionierenden Aufzug müssen wir die folgenden drei Hauptglieder (auch drei Stufen genannt) kontrollieren.
Zunächst einmal ist die Qualität der Aufzugsanlagen von entscheidender Bedeutung. Die Aufzugshersteller müssen daher die Qualität ihrer Produkte garantieren. Da es sich bei Aufzügen um Spezialausrüstung handelt, gibt es bei Unternehmen mit Produktionszertifikaten in der Regel keine großen Probleme mit der Produktionsqualität, aber hinsichtlich Haltbarkeit und Stabilität gibt es definitiv Unterschiede.
Zweitens ist auf die Qualität der Installation und Inbetriebnahme zu achten. Die Installationsqualität ist von entscheidender Bedeutung. Die Installationsteams der einzelnen Aufzugshersteller bestehen in der Regel aus eigenen Mitarbeitern oder sind langjährige Kooperationspartner. Zusätzlich finden regelmäßige Prüfungen statt. Die Inbetriebnahme wird üblicherweise vom Aufzugshersteller durchgeführt.
Drittens, der Kundendienst: Nach dem Verkauf des Aufzugs ist ein professionelles Wartungsteam für die Instandhaltung zuständig. Der Aufzugshersteller schließt mit der Eigentümergemeinschaft einen Wartungsvertrag ab, der die kontinuierliche Wartung des Aufzugs gewährleistet. Eine sachgerechte und zeitnahe Wartung sichert die Qualität des Aufzugs. Daher erließ das Bauministerium bereits Anfang der 1990er-Jahre ein Dokument, das die Herstellergarantie für Aufzüge festlegt. Diese beinhaltet die Gewährleistung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung der vom Hersteller produzierten Aufzugsanlagen.
9. Die Aufzugsabnahme ist nicht nachlässig.
Aufzüge sind Spezialgeräte, und die staatliche technische Aufsichtsbehörde hat ein Abnahmeverfahren. Sie ist in der Regel für die Sicherheit verantwortlich und führt regelmäßige Inspektionen durch. Daher müssen der Eigentümer und die Aufsichtsbehörde die Abnahme nach dem Auspacken, die Prozessüberwachung, die Abnahme der verdeckten Installation, die Funktionsabnahme usw. strikt durchführen. Die Prüfung und Abnahme erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Abnahmekriterien und Funktionen für jeden Aufzug einzeln.
10. Aufzugssicherheit mit spezieller Personenkontrolle
Die Installation und Inbetriebnahme des Aufzugs sind abgeschlossen, die interne Abnahme erfolgt, und die Nutzungsbedingungen sind erfüllt. Gemäß den Vorschriften darf der Aufzug erst nach der Abnahme durch die technische Aufsichtsbehörde in Betrieb genommen werden. Üblicherweise ist der Außenaufzug zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits demontiert, und die übrigen Arbeiten am Gebäudekomplex sind noch nicht abgeschlossen, sodass ein Innenaufzug benötigt wird. Aufzugsfirma und Generalunternehmer schließen einen Vertrag ab. Die Aufzugsfirma beauftragt eine Person mit der Inbetriebnahme des Aufzugs, und der Gebäudekomplex nutzt den Aufzug gemäß den Vorgaben der Aufzugsfirma und trägt die Kosten. Nach vollständiger Fertigstellung des Projekts erfolgt eine umfassende Inspektion und Wartung. Anschließend wird der Aufzug an die Wartungsfirma übergeben, und der Gebäudekomplex wird zur Verwaltung an die Immobiliengesellschaft übergeben.
Veröffentlichungsdatum: 07. März 2022