Aufzüge sind in unserem Alltag allgegenwärtig. Sie benötigen regelmäßige Wartung. Bekanntermaßen vernachlässigen viele Menschen wichtige Vorsichtsmaßnahmen bei der Wartung des Aufzugsmaschinenraums. Da sich Wartungspersonal häufig im Maschinenraum aufhält, sollte jeder besonders auf dessen Umgebung achten.
1. Kein Einlass für Faulenzer
Der Computerraum ist ausschließlich für Wartungs- und Reparaturpersonal zu betreuen. Unbefugten ist der Zutritt untersagt. Der Computerraum muss verschlossen und mit dem Hinweis „Computerraum – Zutritt verboten“ gekennzeichnet sein. Im Technikraum ist sicherzustellen, dass kein Regen und Schnee eindringen kann. Er muss gut belüftet, wärmeisolierend und entfeuchtet sein und frei von Staub, Rauch und korrosiven Gasen gehalten werden. Außer Werkzeugen und Geräten, die für Inspektion und Wartung notwendig sind, dürfen sich dort keine weiteren Gegenstände befinden. Reinigung und Schmierung der Aufzugskabinen-Führungsschuhe: Die Führungsschuhe laufen auf den Führungsschienen und sind mit Ölkappen versehen. Wenn der Personenaufzug während des Betriebs keine Reibungsgeräusche erzeugt, müssen die Ölkappen regelmäßig nachgefüllt, die Führungsschuhe gereinigt und die Kabine gesäubert werden. Wartung der Aufzugshallen- und Kabinentüren: Aufzugsstörungen treten häufig an den Aufzugshallen- und Kabinentüren auf. Daher ist deren Wartung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
2. Aufzugssicherheitsmanagement
Halten Sie die Kabine und die Einstiegsschachtöffnung sauber. Die Aufzugsvorplatzschachtöffnung muss regelmäßig gereinigt werden. Überladen Sie den Aufzug nicht, um Unfälle zu vermeiden. Lassen Sie kleine Kinder nicht alleine mit dem Aufzug fahren. Weisen Sie die Fahrgäste darauf hin, nicht in die Kabine zu springen, da dies die Sicherheitsvorrichtung des Aufzugs außer Kraft setzen und zu einem Einschließen führen kann. Schlagen Sie nicht mit harten Gegenständen auf die Aufzugsknöpfe, da dies zu Beschädigungen und damit zu Fehlfunktionen führen kann. Rauchen ist in der Kabine verboten. Achten Sie auf Fremde, die den Aufzug betreten und verlassen. Falls möglich, kann eine Videoüberwachungsanlage in der Kabine installiert werden, um Einbrüche zu verhindern. Nehmen Sie keine eigenmächtigen Änderungen am Aufzug vor. Wenden Sie sich gegebenenfalls an ein Fachunternehmen für Aufzüge. Verwenden Sie zum Entladen von Gütern in Aufzügen keine motorisierten Gabelstapler, außer bei speziell dafür vorgesehenen Lastenaufzügen.
3. Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Instandhaltung
Mit Ausnahme der Arbeiten, bei denen der Aufzug in den Etagen B2, B1 und darüber halten muss, sind die täglichen Wartungs- und Reparaturarbeiten (z. B. Austausch von Leuchten, Reparatur der Tasten) bis zur untersten Etage (B3, B4) zu fahren und dort durchzuführen. Nach der Wartung muss der Aufzug mehrmals getestet werden, um sicherzustellen, dass keine Störungen vorliegen, bevor er wieder in Betrieb genommen wird. Muss der Aufzug während der Wartungsarbeiten im Maschinenraum abgeschaltet werden, ist der entsprechende Netzschalter sorgfältig zu prüfen und erst dann zu öffnen, um eine Notabschaltung durch Fehlbedienung zu vermeiden. Bei einer Störungsmeldung muss der Wartungstechniker die Störungssituation sorgfältig analysieren, um ungelöste Störungen oder eine Überbewertung des tatsächlichen Problems zu vermeiden.
Aufzüge benötigen regelmäßige Wartung. Manchmal müssen nicht nur die Personenaufzüge selbst, sondern auch der Maschinenraum regelmäßig gewartet werden. Die Umgebung im Maschinenraum spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie Einfluss auf mögliche Probleme im Aufzugsbetrieb hat. Daher müssen alle Komponenten bei jeder Arbeit sorgfältig geprüft und verschlissene Teile rechtzeitig ausgetauscht werden. Nur so kann die einwandfreie Funktion des Aufzugs gewährleistet werden.
Veröffentlichungsdatum: 30. Juni 2021